Kapitalanlagegesellschaften sind nach den Regelungen des § 121 Abs. 4 InvG verpflichtet, Eckdaten über Anlagegrenzen des Risikomanagements von inländischen Publikums-Sondervermögen sowie Risikomanagementmethoden zu publizieren. Im Nachfolgenden geben wir einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Eckdaten zum Risikomanagement der KAS Investment Servicing GmbH.
Der Bereich „Risikomanagement“ ist unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt und arbeitet frei von Weisungen anderer Abteilungen der Kapitalanlagegesellschaft, insbesondere auch des Fondsmanagements. Durch die klare Funktionstrennung wird die Objektivität in der Gesellschaft sichergestellt und mögliche Interessenkonflikte verhindert.
Die Geschäftsleitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bereich „Risikomanagement“ die Risiko-Strategie und das Risikomanagementsystem. Darüber hinaus überwacht die Geschäftsführung die effektive Umsetzung des implementierten Risikomanagementsystems und dessen konsequente Weiterentwicklung.
In der Risikostrategie und dem Risikomanagementsystem der KAS Investment Servicing werden wesentliche Risikoarten aus der Verwaltung von Sondervermögen berücksichtigt. Zu nennen sind insbesondere Risikoarten wie Markt-, Liquiditäts-, Adressenausfall- sowie operationelle Risiken. Im gesamten Risikomanagementprozess wird sichergestellt, dass Kundeninteressen stets gewahrt werden.
Die Kapitalanlagegesellschaft verwendet als geeignet erachtete Risikomanagementmethoden zur Identifizierung, Bewertung, Limitierung und Steuerung von Risiken. Die Erfassung und Messung erfolgt unabhängig von der Steuerung und Überwachung.
Die Anlagegrenzen/Risikolimite eines Sondervermögens ergeben sich aus den regulatorischen Vorgaben sowie den Regelungen im Verkaufsprospekt und den Vertragsbedingungen dieses Sondervermögens. Diese Limite werden arbeitstäglich von einer vom Fondsmanagement unabhängigen Stelle der KAS Investment Servicing überwacht. Bei Limitüberschreitungen ist organisatorisch sichergestellt, dass angemessene Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.
Der Nutzung des Spektrums an Anlagemöglichkeiten in derivative Finanzinstrumente (z.B. Futures, Forwards, Swaps, Optionen etc.) erfolgt gemäß den Regelungen des Investmentgesetzes und der Derivate-Verordnung. Derivate dürfen zwecks effizienter Portfoliosteuerung und zielgenauer Absicherungsstrategien in dem Maße eingesetzt werden, solange sich das Risiko eines Sondervermögens nicht mehr als verdoppelt (200%-Grenze). Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Sofern ein Sondervermögen gemäß den vertraglichen Regelungen in Derivate investiert sein darf, greift die Gesellschaft derzeit nicht auf die 200%-Grenze sondern auf eine 120%-Grenze zurück.
Die Derivate-Verordnung unterscheidet zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Ansatz. Die KAS Investment Servicing wendet derzeit bei allen von ihr verwalteten Sondervermögen den qualifizierten Ansatz an. Die Grundsätze des qualifizierten Ansatzes sind:
- Messung des Marktrisikos durch eine „Value-at-Risk“-Methode (VaR)
- Begrenzung des Marktrisikopotentials durch ein derivatefreies Vergleichsvermögen
- „Backtesting“ zur Überprüfung der Prognosegüte des VaR-Modells.
Der qualifizierte Ansatz wird zudem um risikoadäquate Stresstests ergänzt, die die Auswirkungen auf ein Portfolio bei außergewöhnlichen Ereignissen unter Ermittlung des potentiellen Wertverlustes des jeweiligen Sondervermögens simulieren.
Weitere Informationen z.B. zur Wertentwicklung und zu Risikokennziffern entnehmen Sie bitte dem Fondsportrait des jeweiligen Sondervermögens.